Infos

Die Hüpfburg

Die Jungwacht Malters vermietet eine 5 x 7 Meter grosse Hüpfburg um auch den Spass der kleinen Besucher bei jedem Anlass zu gewährleisten.

Praktisches

Für das Gebläse der Hüpfburg wird ein normaler Stromanschluss (230V / 10Amp.) benötigt. Dieser muss während dem ganzen Betrieb zur Verfügung stehen.

Regen bei Vermietung

Bei schlechter Witterung, welche den Einsatz der Hüpfburg nicht möglich macht, kann der Mietvertrag bis zwei Stunden vor der Abholung kostenlos annulliert werden.

Die Hüpfburg darf auf keinen Fall nass versorgt werden, da ansonsten Feuchtigkeitsschäden entstehen können. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss die Hüpfburg umgehend abgebaut werden. Die Wettervorhersagen sind zu beachten und dem entsprechen zu Handeln. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall belangt werden.  Bei Mehraufwand für die Jungwacht Malters, wenn die Hüpfburg nicht trocken versorgt wurde, wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.- erhoben.

Spielregeln für die Benutzer

  • Schuhe müssen ausgezogen werden.
  • Es dürfen keine harten oder spitze Gegenstände auf die Anlage.
  • Getränke, Esswaren und Kaugummis sind verboten.
  • Klettern an und über die Begrenzungswände ist verboten.
  • Saltos und grobes Verhalten sind verboten.
  • Grössere, ungestümere Benutzer sind von Kleinkinder zu trennen.
  • Brillen sind wenn möglich abzunehmen.
  • Der Ein-/Ausgang ist von Hindernissen frei zu halten.

Datenblatt

Benutzer
bis zu 14 Kindern
Größe
B: 5,2m x L: 6,5m x H: 4,5m
Benötigter Platz
B: 7,2m x L: 8,5m x H: 5,5m
Gebläse
1 x 230 Volt / 1,1 KW
Gewicht des Spielgerätes
200 Kg